Die nachfolgenden Regelungen ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen und gelten ausschließlich für Verträge mit Verbrauchern (Privatkunden) in den öffentlich angebotenen Privatkundentarifen der RSM Freilassing. Für Kunden in Business-Tarifen gelten die dem jeweiligen Vertrag zugrunde liegenden gesonderten Geschäftskunden-AGB; die hier aufgeführten Regelungen finden auf Geschäftskundenverträge keine Anwendung.
§ 1 Nutzung des Anschlusses
- Der im Rahmen eines Privatkundentarifs gebuchte Internetzugang ist ausschließlich zur privaten Nutzung durch einen einzelnen Haushalt bestimmt. Eine gewerbliche oder sonstige kommerzielle Nutzung ist ausgeschlossen.
- Die Nutzung eines Tarifs zur Versorgung mehrerer Haushalte (z. B. mehrerer Wohneinheiten oder externer Standorte) ist nicht gestattet.
- Wir ermitteln produktübergreifend und vollständig anonymisiert die durchschnittliche Nutzung über einen Zeitraum von drei Monaten; der Anschluss des jeweiligen Teilnehmers geht als Summenwert in diese Durchschnittsberechnung mit ein. Übersteigt die Nutzung eines Anschlusses diesen Durchschnittswert um ein Vielfaches, ist von einem Internet-Sharing außerhalb des eigenen Haushalts auszugehen. In diesem Fall erhält der Kunde zunächst einen Hinweis auf die überdurchschnittliche Nutzung und wird um Stellungnahme gebeten; eine Drosselung der Bandbreite oder eine Sperrung des Anschlusses aus diesem Grund erfolgt nicht. Bestätigt sich der Verdacht bzw. bleibt eine Stellungnahme aus, behalten wir uns vor, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
§ 2 Kündigung bei wiederkehrendem Zahlungsverzug
Gerät der Kunde wiederholt mit der Zahlung fälliger Entgelte in Verzug, sind wir unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
§ 3 Sperrung des Anschlusses bei offenen Forderungen
Bestehen mehr als drei fällige, nicht beglichene und nicht bestrittene Forderungen gegen den Kunden, sind wir berechtigt, den Anschluss bis zum vollständigen Zahlungseingang zu sperren. Der Zeitraum der Sperrung berührt die Zahlungspflicht des Kunden nicht; eine Erstattung des Entgelts für den Sperrzeitraum erfolgt nicht. Die Sperrung erfolgt unter Beachtung der Vorgaben des § 45k TKG, insbesondere der vorherigen Mahnung mit Fristsetzung und der dort vorgesehenen Bagatellgrenze.
§ 4 Automatisierte Zahlungsverarbeitung und Umbuchungen
Eingehende Zahlungen werden automatisiert verarbeitet. Enthält der Verwendungszweck keine oder eine unzutreffende Rechnungsnummer, erfolgt die Zuordnung der Zahlung automatisiert durch ein serverseitig betriebenes, KI-gestütztes System. Eine hieraus resultierende Sperrung oder Kündigung wird vor ihrem Wirksamwerden in jedem Fall manuell geprüft.
Beruht die fehlerhafte Zuordnung auf einer fehlenden oder unzutreffenden Rechnungsnummer im Verwendungszweck, wird für eine vom Kunden gewünschte Umbuchung der Zahlung auf eine andere Forderung eine Pauschale von 5,00 EUR je Umbuchung berechnet; dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist. Beruht die Fehlzuordnung hingegen auf einem Fehler unsererseits, erfolgt die Umbuchung kostenfrei.
§ 5 Verzugszinsen
Bei Zahlungsverzug gelten als Verzugszinsen vereinbart: für Verbraucher 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz, für Unternehmer 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Höhe des jeweils aktuellen Basiszinssatzes und der sich daraus ergebende Verzugszinssatz werden zusätzlich auf der jeweils gestellten Rechnung ausgewiesen.
§ 6 Rechnungsabruf im Online-Portal
Rechnungen werden dem Kunden im Online-Portal zum Abruf bereitgestellt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich Rechnungen als PDF per E-Mail zusenden zu lassen; für den Zugang dieser E-Mail wird keine Zustellgarantie übernommen. Maßgeblich für den Rechnungsinhalt und den Zeitpunkt der Bereitstellung sind ausschließlich die im Online-Portal hinterlegten Daten.
§ 7 Digitale Rechnungsstellung
Rechnungen werden ausschließlich in digitaler Form zur Verfügung gestellt; ein Postversand erfolgt grundsätzlich nicht. Auf gesonderten Wunsch des Kunden kann der postalische Versand einzelner Rechnungen gegen eine einmalige Pauschale von 15,00 EUR zzgl. 0,95 EUR je DIN-A4-Seite beauftragt werden.
§ 8 Kündigung – Form und Fristen
Kündigungen bedürfen der Textform und können per E-Mail, WhatsApp oder Post erklärt werden. Die für den jeweiligen Vertrag geltenden Kündigungsfristen sind auf jeder Rechnung ausgewiesen und für beide Vertragsparteien verbindlich.
§ 9 Sonderkündigungsrecht bei Wegzug in ein unterversorgtes Gebiet
Zieht der Kunde während der Vertragslaufzeit in ein Gebiet um, in dem der gebuchte Tarif nicht angeboten werden kann, besteht eine fortbestehende vertragliche Bindung von bis zu drei Monaten ab Wegzug, sofern die reguläre Vertragslaufzeit darüber hinausgeht.
Macht der Kunde von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, ist eine Meldebestätigung über den Wegzug innerhalb von drei Monaten nach Vertragsende vorzulegen. Wird die Meldebestätigung nicht fristgerecht vorgelegt, sind wir berechtigt, für die verbleibenden Monate der ursprünglichen Vertragslaufzeit Schadensersatz in Höhe der ersparten Aufwendungen geltend zu machen; dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 10 Nutzung von Flatrates
Ist eine Telefonie-Flatrate Bestandteil des Vertrags, gilt diese ausschließlich für die private Nutzung durch den Kunden. Eine kommerzielle Nutzung ist ausgeschlossen und kann zum Verlust der Flatrate sowie zur Nachberechnung der tatsächlich angefallenen Gesprächsgebühren führen. Anhaltspunkt für eine kommerzielle Nutzung ist unter anderem eine im Vergleich zur üblichen privaten Nutzung auffällig hohe Zahl unterschiedlicher angewählter Zielrufnummern.
§ 11 VoIP-Zugangsdaten
Zugangsdaten zu den VoIP-Diensten werden grundsätzlich nicht an den Kunden herausgegeben. Wünscht der Kunde ausdrücklich die Herausgabe dieser Zugangsdaten, übernimmt er mit der Herausgabe die Haftung für Schäden, die Dritten durch missbräuchliche Nutzung der Zugangsdaten entstehen, sofern dem Kunden ein nicht sorgfältiger Umgang mit den Zugangsdaten nachgewiesen werden kann und der Schaden bei sorgfältigem Umgang nicht eingetreten wäre.